„Eine wichtige Grundlage der IT in der gesetzlichen Unfallversicherung ist das CNUV“, erläutert er einleitend. „Das gemeinsame Kommunikationsnetz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das durch eine umfangreiche Sicherheitsinfrastruktur vom öffentlichen Internet abgegrenzt wird. Ergänzend ermöglicht der Shared Service SIGUV ID kontrollierte Zugänge zu Anwendungen und Portalen, die von außen erreichbar sein müssen.“
Auch beim Betrieb der Infrastruktur arbeiten die Häuser zusammen. Ein Beispiel ist das SIGUV-Rechenzentrum in Alzey, in dem die gemeinsame IT-Organisation GEM-IT Betriebsaufgaben übernimmt. „Hier bündeln wir Fachwissen und schaffen eine gemeinsame technische Grundlage“, beschreibt Zilch. „Das hilft uns, den Betrieb zu modernisieren, zu standardisieren und die Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abzustimmen.“
Technik allein reicht allerdings nicht aus. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, verständliche Regeln und Beschäftigte, die Risiken erkennen können. „Wir müssen wissen, welche Daten wir in einer Anwendung verarbeiten dürfen und was mit ihnen geschieht“, betont Zilch. „Eine Anwendung ist nicht schon deshalb für jeden dienstlichen Zweck geeignet, weil sie gute Ergebnisse liefert. Für Sozialdaten muss deshalb vor dem Einsatz geklärt sein, ob die vorgesehene Verarbeitung rechtlich zulässig ist. Eine technisch abgesicherte Umgebung allein ersetzt diese Prüfung nicht.“
„Die BGHW setzt dafür auf interaktive Schulungen“, fährt er fort. „Unter dem Namen ,KI – Kann ich!’ vermittelt ein multimedialer KI-Führerschein die Grundlagen für den dienstlichen Einsatz. Nach Abschluss können die Beschäftigten freigegebene KI-Anwendungen nutzen. Welche Daten eingegeben werden dürfen, richtet sich weiterhin nach den geltenden Nutzungsvorgaben.“