Navigieren im Wandel: Wie die IT der gesetzlichen Unfallversicherung Kurs hält

Die Aufgaben der IT in der gesetzlichen Unfallversicherung sind vielfältig: sie soll den Arbeitsalltag erleichtern, verlässlich funktionieren und sensible Daten schützen. Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz kommen neue Möglichkeiten und Anforderungen hinzu. Darüber, wie sich diese Aufgaben bewältigen lassen und welche Rolle die Zusammenarbeit innerhalb der SIGUV und in UV Nexus dabei spielt, sprachen wir mit Thomas Zilch, Leiter der Hauptabteilung IT der BGHW.

Netzsicherheit und Datenschutz

„Eine wichtige Grundlage der IT in der gesetzlichen Unfallversicherung ist das CNUV“, erläutert er einleitend. „Das gemeinsame Kommunikationsnetz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das durch eine umfangreiche Sicherheitsinfrastruktur vom öffentlichen Internet abgegrenzt wird. Ergänzend ermöglicht der Shared Service SIGUV ID kontrollierte Zugänge zu Anwendungen und Portalen, die von außen erreichbar sein müssen.“
 
Auch beim Betrieb der Infrastruktur arbeiten die Häuser zusammen. Ein Beispiel ist das SIGUV-Rechenzentrum in Alzey, in dem die gemeinsame IT-Organisation GEM-IT Betriebsaufgaben übernimmt. „Hier bündeln wir Fachwissen und schaffen eine gemeinsame technische Grundlage“, beschreibt Zilch. „Das hilft uns, den Betrieb zu modernisieren, zu standardisieren und die Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abzustimmen.“
 
Technik allein reicht allerdings nicht aus. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, verständliche Regeln und Beschäftigte, die Risiken erkennen können. „Wir müssen wissen, welche Daten wir in einer Anwendung verarbeiten dürfen und was mit ihnen geschieht“, betont Zilch. „Eine Anwendung ist nicht schon deshalb für jeden dienstlichen Zweck geeignet, weil sie gute Ergebnisse liefert. Für Sozialdaten muss deshalb vor dem Einsatz geklärt sein, ob die vorgesehene Verarbeitung rechtlich zulässig ist. Eine technisch abgesicherte Umgebung allein ersetzt diese Prüfung nicht.“

„KI – Kann ich!“: Wissen für den Arbeitsalltag

Besonders deutlich wird das bei generativer KI. Die Werkzeuge sind leicht zugänglich und liefern oft beeindruckende Ergebnisse. Um KI sinnvoll zu nutzen, braucht es ein grundlegendes Verständnis ihrer Möglichkeiten und Grenzen. „Auch die europäische KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, die entsprechende Kompetenz der mit diesen Systemen befassten Personen – unsere Beschäftigten – zu fördern“, ergänzt Zilch den aktuellen Kontext des EU AI Act.
 
Wegweiser.jpg„Die BGHW setzt dafür auf interaktive Schulungen“, fährt er fort. „Unter dem Namen ,KI – Kann ich!’ vermittelt ein multimedialer KI-Führerschein die Grundlagen für den dienstlichen Einsatz. Nach Abschluss können die Beschäftigten freigegebene KI-Anwendungen nutzen. Welche Daten eingegeben werden dürfen, richtet sich weiterhin nach den geltenden Nutzungsvorgaben.“
 
Ein zentraler Bestandteil ist die kritische Bewertung der Ergebnisse. „Eine überzeugend klingende Antwort eines KI-Systems ist noch keine fachlich richtige Antwort“, sagt Zilch. „Wenn wir generative KI als Unterstützung in der Sachbearbeitung einsetzen, müssen ihre Vorschläge fachlich geprüft werden. Auch 5.000 richtige Antworten sind keine Garantie dafür, dass die nächste Antwort ebenfalls stimmt.“
 
Für ihn gehört zur KI-Kompetenz aber noch eine andere Frage: Braucht die jeweilige Aufgabe überhaupt generative KI?
 
„Wir sollten zuerst klären, welches Problem wir lösen wollen. Vielleicht reicht eine vorhandene Funktion unserer Fachsoftware aus. Vielleicht hilft eine regelbasierte Automatisierung. Und vielleicht ist generative KI tatsächlich das passende Werkzeug. Das Werkzeug wird bestimmt durch die Aufgabe, die zu erledigen ist. KI um der KI Willen einzusetzen, ist jedenfalls keine Lösung.“

IT und Fachbereiche: frühzeitig zusammenarbeiten

Ob eine digitale Lösung im Alltag hilft, entscheidet sich wesentlich im Zusammenspiel von IT und Fachbereichen. „Dafür braucht es gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft, die Anforderungen der jeweils anderen Seite zu verstehen“, erklärt Zilch. „Wenn die Fachbereiche uns frühzeitig einbeziehen, können wir gemeinsam prüfen, wie sich eine Idee umsetzen lässt. Dazu gehört auf unserer Seite, dass wir die fachlichen Aufgaben und Abläufe verstehen. Nur dann können wir sinnvoll beraten und passende Lösungen entwickeln.“
 
Gerade bei KI ist eine solche Zusammenarbeit wichtig, wie Zilch betont: „Neue Anwendungen können Fragen aufwerfen, die sich weder allein technisch noch allein fachlich beantworten lassen. Ein bloßes Nein hilft dabei ebenso wenig wie eine ungeprüfte Einführung. Wenn ein vorgeschlagener Weg nicht infrage kommt, sollten wir erklären, warum – und gemeinsam nach einer tragfähigen Alternative suchen. Die Beschäftigten brauchen Orientierung und Funktionen, mit denen sie tatsächlich arbeiten können.“

Gemeinsame Standards für gemeinsame Lösungen

In der BGHW erlebt Zilch diese Zusammenarbeit als konstruktiv und sieht den Austausch mit den anderen Häusern als zusätzliche Unterstützung: „Lösungen müssen nicht überall unabhängig voneinander erarbeitet werden“, hält er aufgrund der langjährigen Erfahrung mit der gemeinsamen Arbeit innerhalb der SIGUV fest.
 
Über diese bereits seit fünfzehn Jahren bestehende Kooperation hinaus gibt es inzwischen auch die Zusammenarbeit in UV Nexus. In dieser Kooperation bündeln die beteiligten Unfallversicherungsträger ihre IT-Kompetenzen.
 
„Wir bringen aus der SIGUV viel Erfahrung mit“, erläutert Zilch. „Wir wissen, welchen Nutzen gemeinsame Standards haben. Wir kennen aber auch die Fragen, die sich stellen, wenn unterschiedliche Häuser ihre Anforderungen zusammenführen.“
 
Dabei geht es nicht darum, fachliche Besonderheiten einzuebnen, wie Zilch ausführt. „Unterschiedliche Branchen und Aufgaben können unterschiedliche Anforderungen an eine Anwendung stellen. Dennoch lassen sich viele Abläufe auf einer gemeinsamen Grundlage unterstützen.“

Kooperationen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Beispiele dafür findet der IT-Leiter in der gesetzlichen Unfallversicherung zu Genüge: „In der Prävention müssen beispielsweise Betriebsbesichtigungen geplant, Ergebnisse dokumentiert und Maßnahmen nachverfolgt werden. Die fachlichen Inhalte unterscheiden sich, die dafür benötigten Funktionen weisen jedoch viele Gemeinsamkeiten auf.“
 
Deswegen muss, so Zilch, genau unterschieden werden: „Wo brauchen wir eine besondere Lösung, weil es fachlich erforderlich ist? Und wo machen wir etwas nur deshalb anders, weil wir es bisher so gewohnt sind?“
 
Gemeinsam eingesetzte Fachanwendungen wie Cusa bieten dafür eine Grundlage. „Ihr Nutzen hängt aber auch davon ab, wie die beteiligten Häuser Anforderungen, Konfigurationen und Weiterentwicklungen miteinander abstimmen“, erläutert Zilch. „Die Zusammenarbeit betrifft damit nicht nur die Softwareentwicklung, sondern ebenso die fachliche Administration und die tägliche Nutzung.“
 
Außerdem betont er: „Wenn wir dieselbe Software einsetzen, sie aber in jedem Haus in unterschiedliche Richtungen weiterentwickeln, verlieren wir einen wesentlichen Vorteil der Kooperation. Deshalb sollten wir so viel Gemeinsamkeit wie möglich erhalten und Abweichungen fachlich begründen.“
 
Für UV Nexus braucht es aus Sicht von Thomas Zilch deshalb ein klares Bekenntnis der Geschäftsführungen, der Fachbereiche und der IT. „Kooperation wird im Alltag verbindlich: wenn wir gemeinsame Prioritäten setzen, Entscheidungen mittragen und vereinbarte Standards auch anwenden. So vermeiden wir Doppelarbeit und gewinnen mehr Spielraum für die Weiterentwicklung unserer Verfahren.“

SMK