Was versteht man konkret unter Leichtfall-Sachbearbeitung? „In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Begriff ‘Leichtfall-Sachbearbeitung’ unterschiedlich verwendet“, erklärt Tina Egert von der BG Verkehr. „Im Rahmen unseres gemeinsamen Projekts haben wir ihn daher bewusst als Prozessbereich verstanden und beschrieben: Er beginnt mit dem Eingang von Post und Informationen, umfasst deren Erstbearbeitung - einschließlich Fallanlage und Belegerfassung - und reicht bis in die weitere Bearbeitung von Rechnungen und Forderungen sowie der Fallabgabe. Entscheidend ist dabei, dass diese Aufgaben unabhängig vom Fallstatus erfolgen, also unabhängig davon, ob es sich um einen Leicht-Fall oder eine andere Fallart handelt.“
Wie lassen sich also die Prozesse aus drei Häusern harmonisieren? „Ein wichtiger Schritt war die Bestandsaufnahme bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften“, beschreibt Andreas Bungert, Senior Consultant bei der EITCO GmbH, die Anfänge des Projekts. „Dabei war es eine Schwierigkeit, sich nicht zu sehr mit den Details bei den Unterschieden zu beschäftigen, sondern sich auf die zentralen Gemeinsamkeiten zu konzentrieren.“
Dazu ergänzt Andreas Bungert: „Für unsere Fachleute war es sogar ein entscheidender Punkt, dass sie sich auf diese Weise von der Software loslösen konnten. Zuerst die Prozesse zu definieren, unabhängig von der Software, war sehr befreiend.“
Beim Thema Zukunftsfähigkeit hatte das Team die wachsende Bedeutung KI-basierter Lösungen im Blick. „Gerade hinsichtlich der Digitalisierung und Automatisierung“, wie Dominik von der Lühe von der EITCO GmbH erklärt. „Wenn wir zum Beispiel von einem Posteingang sprechen, in dem sich physische oder digitale Dokumente sammeln, dann können wir diese mit KI automatisiert auslesen und zuordnen. Da muss niemand mehr was abtippen, sondern die Dokumente können direkt als strukturierter Datensatz weiterverarbeitet werden.“