Cusa Prävention - Einzigartiges Tool beim Datenaustausch mit der GDA

Das SIGUV-Produkt Cusa Prävention beherrscht als eines von wenigen Systemen den beidseitigen GDA-Datenaustausch zwischen der staatlichen Aufsicht und den UV-Trägern.

Vor zwölf Jahren – im November 2007 – starteten Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ihr Ziel ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland zu modernisieren und Anreize für Unternehmen zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Die GDA umfasst dabei:

  • die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,
  • die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und Eckpunkte für Arbeitsprogramme sowie
  • deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen.

Alle Aktivitäten und Ergebnisse der GDA werden mithilfe geeigneter Kennziffern bewertet und überprüft. 

Die Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger als Verantwortliche für die Umsetzung der GDA in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) erfassen in einem qualitätsgesicherten Verfahren elektronisch die sogenannten Basis- und Fachdaten. In anonymisierter Form werden sie an einen zentralen Server übermittelt und dort für eine von der NAK festgelegte Zeit gespeichert. Diese Stelle hat unter anderem die die Aufgabe, die Daten für GDA-interne Auswertungen bereitzustellen.

GDA Datenaustausch von Besichtigungsgrunddaten 

Bei der Übermittlung der Daten an die Zentralstelle für den Datenaustausch muss die übermittelnde Stelle für jeden Datensatz eindeutige Kennungen generieren. Sie sollen es ermöglichen, bereits übermittelte Datensätze unter Umständen durch korrigierte Datensätze zu ersetzen oder auch Datensätze zum gleichen Betrieb oder Vorgang zusammenzuführen.

Bei der Erfassung der Daten für den Datenaustausch bei Betriebsbesichtigungen werden vorgegebene Entscheidungskriterien vom Bearbeiter für den Export nicht anonymisierter Datensätze an den jeweiligen Unfallversicherungsträger oder den zuständigen staatlichen Aufsichtsdienst abgefragt, die Antworten werden dokumentiert.  

Wie SIGUV an dieser Stelle unterstützt

Für die derzeit 13 an der SIGUV beteiligten Unfallversicherungsträger stellt die SIGUV im Rahmen anstehender Betriebsbesichtigungen und Besichtigungen im Rahmen der GDA für alle Akteure u.a. folgende Aufgaben sicher:

  1. Für Daten aus den jeweiligen GDA-Arbeitsprogrammen
  • Erfassung, Speicherung, Auswertung und sonstige Verarbeitung der Daten
  • Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

 

  1. Für Daten aus Betriebsbesichtigungen
  • Die Erfassung und den Austausch der Grunddaten der Besichtigung
  • Die Erfassung und den Austausch von Handlungsoptionen in Richtung der staatlichen Aufsicht für die Gefährdungsbeurteilung und für die Arbeitsschutzorganisation
  • Den Import von durchgeführten GDA-Besichtigungen der staatlichen Aufsicht und Anzeige dieser Daten in der Betreuungshistorie der betroffenen Betriebe
  • Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

Dazu ein Beispiel: Eine Aufsichtsperson (AP) besichtigt im Auftrag eines Unfallversicherungsträgers  (UVT) einen Betrieb und prüft dabei im Rahmen der GDA die Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und die Arbeitsschutzorganisation des Betriebs. Die entsprechenden Daten werden anschließend in die seitens der SIGUV Gemeinschaft über den Shared Service zur Verfügung gestellte Anwendung  „Cusa Prävention“ eingetragen und zentral gespeichert. Die Grunddaten des Betriebes und die eingegebenen Handlungsoptionen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Unfallversicherung werden dann zusätzlich über einen zentralen Server der staatlichen Aufsicht zur Verfügung gestellt.

Eine Besonderheit bietet „Cusa Prävention“ und hat somit ein gewisses Alleinstellungsmerkmal: In Analogie zu den Eingaben bei den Unfallversicherungsträgern werden auch Eingaben der staatlichen Aufsicht im Zusammenhang mit der GDA in Mitgliedsbetrieben einer an der SIGUV Gemeinschaft beteiligten Unfallversicherung in „Cusa Prävention“ empfangen und dort angezeigt. Das heißt: Die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson sieht, wann und warum eine AP der staatlichen Aufsicht im Betrieb gewesen ist.

Dies hat entscheidende Vorteile. So können Besichtigungen der staatlichen Aufsicht und der UVT kurz hintereinander bei demselben Betrieb vermieden werden und die zuständige Aufsichtsperson weiß, wie der andere Akteur die Situation im Betrieb eingeschätzt hat.

  • Webcode: 21778577
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