Elektronische Patientenakte (ePA) auch für die Unfallversicherung ein Meilenstein

Die digitale Transformation revolutioniert nicht nur unser tägliches Leben, sondern auch das Gesundheitswesen. Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist die elektronische Patientenakte (ePA). Für Unfallversicherungsträger birgt die ePA das Potenzial, die Versorgung von Versicherten zu optimieren und Prozesse effizienter zu gestalten.

Alle Informationen an einem Ort verfügbar

Die „ePA für alle“ wird ab Januar 2025 stufenweise ausgerollt und fungiert dann als zentrale Anlaufstelle für alle relevanten medizinischen Daten eines Versicherten. Von Befunden über Diagnosen bis hin zu Behandlungsplänen – sämtliche Informationen sind an einem Ort digital verfügbar. Auch die rund 67 Millionen Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung (Stand 2023) werden so von diesem digitalen Angebot profitieren können.

Versicherte konnten die elektronische Patientenakte übrigens schon seit 2021 freiwillig in Anspruch nehmen. Das Angebot wurde aber selten genutzt. Nun wird mit dem neuen Gesetz auf das sogenannte Widerspruchsverfahren – Opt-out – umgestellt. Das heißt, wer die Akte nicht nutzen will, muss ausdrücklich widersprechen.

Zugriff auf die Daten erfolgt über App

Der Zugriff auf die Patientendaten erfolgt über eine App, die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Gesundheitsinformationen eines Versicherten wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation, können dann von Leistungserbringern wie Ärzten oder Kliniken digital in der ePA gespeichert werden.

Versicherte können diese Daten dann über die ePA-App einsehen und auch verwalten. Und das in erheblichen Umfang: Gesetzlich Krankenversicherte können die Zugriffe Dritter wie Ärzte oder Therapeuten eigenständig steuern, also auch begrenzen. Außerdem können sie der Anlage einer ePA durch ihre Krankenkasse widersprechen. Es ist auch möglich, eine bereits existierende Akte im Nachhinein löschen lassen.

Einblick in die Krankheitsgeschichte möglich

In einer Erklärung zum Start der ePA für alle begrüßt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) die Entwicklung und verweist auf die Vorteile: „Für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Ihnen und ihren Behandlern und Behandlerinnen stehen in der ePA alle Daten zu ihrer Heilbehandlung gebündelt zur Verfügung.“ So könne der zuständige Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin zum Beispiel direkt auf den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zugreifen und weiter behandelnde Personen können Einblick in die Krankengeschichte nehmen.

Aber nicht nur aktuelle Befunde können in die ePA hochgeladen werden: „Auch Daten zu vergangenen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können gespeichert werden. Die elektronische Bündelung aller Unterlagen zu einem Unfall bietet zum Beispiel Vorteile, wenn sich Spätfolgen einstellen und weitere Untersuchungen notwendig werden“, so die DGUV.

Die Versorgung von Patienten soll mithilfe der ePA am Ende noch schneller, einfacher, transparenter und sicherer werden. Das werden natürlich auch die in der SIGUV organisierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nutzen.

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